❤️ Caketopper personalisiert Schultüte Schulanfang
🤍 Einzigartiges Design – Unser Caketopper zur Einschulung besticht durch ein einzigartiges Design
🤍 Personalisiert – Dieser Kuchenstecker kann personalisiert werden und trägt den Namen des Schulkindes. Dadurch wird er auch nach der Einschulung immer an den besonderen Tag erinnern.
🤍 Handmade – Handgefertigt, besticht dieser Caketopper durch hohe Qualität und Langlebigkeit
🤍 Blickfang – Mit Sicherheit zieht dieser Caketopper die Blicke der Gäste auf sich und verleiht der Einschulungsfeier einen einzigartigen Charakter
🤍 Geschenkidee – Perfekt geeignet als Mitbringsel zur Einschulungsfeier Deines Patenkindes oder Verwandten
Allgemeine Infos zum Caketopper personalisiert Schultüte Schulanfang:
🪵 Material: Pappelsperrholz 4mm
📐 Größe: ca. 15x14x0,4cm (BxHxT)
📦 Klimaneutraler Versand mit DHL
❤️ Inhalt: Caketopper personalisiert Schultüte Schulanfang aus Holz
⏱️ Bearbeitungsdauer ca. 1-3 Werktage zzgl. Versand
❗️ Hinweis: Es wird empfohlen, eine Frischhaltefolie um den Holzstiel zu wickeln, dadurch bleibt dieser sauber und es gelangen keine Holzsplitter
o.ä. in die Torte.
Hier geht es zur Streudeko für die Einschulung. Perfekt für die Dekoration des Tischs zur Einschulung des Schulkindes.
🍀 Hast Du individuelle Wünsche und möchtest zum Beispiel ein eigenes Motiv schneiden oder gravieren lassen? Lass es mich mit einer persönlichen Nachricht über das Kontaktformular wissen!
Da es sich bei Holz um ein Naturprodukt handelt, kann ich leider keine Garantie für eventuelle Farbänderungen oder Formverzug übernehmen. Dies kommt besonders durch Temperaturschwankungen, hohe Luftfeuchtigkeit oder direkte Sonneneinstrahlung zustande.
Außerdem entstehen durch das Laserschneiden Schmauchspuren, diese sind Prozessbedingt und sind kein Grund für eine Reklamation.
Solltest Du einmal mit der Bestellung nicht zufrieden sein, melde Dich bitte bei mir und wir versuchen eine Lösung zu finden!
Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise (ggf. zzgl. Versandkosten). Aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.
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